OBERMEİER • TRÖGER-OBERMEIER GEYER DR.OBERMEİER & KOLLEGEN
RECHTSANWÄLTE • FACHANWÄLTE
IN BÜROGEMEINSCHAFT

Impressum

Rechtsanwälte Dr. Maximilian Obermeier & Kollegen
– Bürogemeinschaft –

Hanauer Landstraße92
63791 Karlstein

Telefon: 06188 99393
Fax: 06188 993940
E-Mail: info@rae-obermeier-kollegen.de
Homepage: www.rae-Obermeier-Kollegen.de

Vertretungsberechtigt: Dr. Maximilian Obermeier

Steueridentifikationsnummer
USt-IdNr. : DE 8328 439 603

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 n RSIV: Dr. Maximilian Obermeier (Anschrift wie oben)
Tätige Rechtsanwälte:
Rechtsanwalt Dr. Maximilian Obermeier und Rechtsanwalt Ralph Geyer in Bürogemeinschaft. Herr
Rechtsanwalt Günther Obermeier und Frau Rechtsanwältin Marion Tröger-Obermeier sind angestellte
Rechtsanwälte des Herr Dr. Maximilian Obermeier
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern:
Sämtliche Rechtsanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstr. T ,96047
Bamberg, info@rakba.de, www.rakba.de.
Die Berufsbezeichnung der Berufsträger der Kanzlei Dr. Maximilian Obermeier & Kollegen
lautet jeweils:
,,Rechtsanwalt“ oder „Rechtsanwältin“
und wurde den jeweiligen Personen aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen von dem jeweils
zuständigen Justizministerium nach bestandener 2. Juristischer Staatsprüfung und besonderem
Zulassungsverfahren zuerkannt.
Die Befugnis, die Bezeichnung
,,Fachanwalt für Familienrecht“
zu führen, wurde Frau Rechtsanwältin Marion Tröger-Obermeier von der Rechtsanwaltskammer
Bamberg aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen
Erfahrungen nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.
Die Befugnis, die Bezeichnung
,,Fachanwalt für Erbrecht“
zu führen, wurde Herr Rechtsanwalt Günther Obermeier von der Rechtsanwaltskammer Bamberg
aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nach
den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.
Die Befugnis, die Bezeichnung
,,Fachanwalt für Arbeitsrecht
zu führen, wurde Herr Rechtsanwalt Ralph Geyer von der Rechtsanwaltskammer Bamberg aufgrund
der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahren nach den
Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.
Die Befugnis, die Bezeichnung
,,Fachanwalt für Familienrecht“
zu führen, wurde Herrn Dr. Maximilian Obermeier von der Rechtsanwaltskammer
Bamberg aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen
Erfahrungen nach den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Fachanwalts-Ordnung (FAO) und
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (bis 30.06.2004) (BRAGebO). Berufsordnung (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (seit 0l .04.2007)(RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Diese Gesetze und Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auch über die
Bundesrechtsanwaltskammer oder die Rechtsanwaltskammer Bamberg bezogen werden.
Vermeidung von Interessenskollisionen
Gemäß § 43 a Abs. 4 BRAO ist die Wahrnehmung widerstreitender Interessen aufgrund
berufsrechtlicher Regelungen untersagt. Vor Annahme eines Mandates wird daher von uns immer
geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggeber besteht auf Antrag die
Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung nach § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO
bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg oder nach § l9l f BRAO bei der Schlichtungsstelle der
Rechtsanwaltsschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de; E-Mail:
schlichtungsstelle@brak.de, sowie über die Plattform der EU zur außergerichtlichen

Online Streitbeilegung: https: I I ec.europa.eu/consumers/odr/.
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung verpflichtet,
eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu
unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Mindestversicherungssumme wird
von den Berufsträgern in unserer Kanzlei um ein Vielfaches überschritten.
Für unsere Berufsträger besteht die
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei:
AXA Versicherung AG
Colonia-Alle 10 – 20
51067 Köln
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt für das gesamte Gebiet der Europäischen Union
und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
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